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So sieht eine StVO-konforme Fahrradbeleuchtung in Österreich aus

Fahrradbeleuchtung stvzo

|aktualisiert am: 17.09.2025 |

In Österreich dürfen Fahrräder nur mit gesetzeskonformer Beleuchtung am Straßenverkehr teilnehmen. Die konkreten Anforderungen definiert die Fahrradverordnung (FV) in Verbindung mit der StVO. In diesem Ratgeber erfährst du kompakt, welche Teile vorgeschrieben sind, welche Ausnahmen gelten und wie du deine Beleuchtung richtig montierst, damit du sicher und regelkonform durch die Dunkelheit kommst. Ein hellleuchtender, nicht blinkender Frontscheinwerfer, ein rotes Rücklicht, Reflektoren und zwei unabhängige Bremsen sind gesetzlich vorgeschrieben. 

So sieht eine StVO-konforme Fahrradbeleuchtung in Österreich aus

Fahrradbeleuchtung stvzo

|aktualisiert am: 17.09.2025 |

In Österreich dürfen Fahrräder nur mit gesetzeskonformer Beleuchtung am Straßenverkehr teilnehmen. Die konkreten Anforderungen definiert die Fahrradverordnung (FV) in Verbindung mit der StVO. In diesem Ratgeber erfährst du kompakt, welche Teile vorgeschrieben sind, welche Ausnahmen gelten und wie du deine Beleuchtung richtig montierst, damit du sicher und regelkonform durch die Dunkelheit kommst. Ein hellleuchtender, nicht blinkender Frontscheinwerfer, ein rotes Rücklicht, Reflektoren und zwei unabhängige Bremsen sind gesetzlich vorgeschrieben. 


Diese Anforderungen muss eine gesetzeskonforme Fahrradbeleuchtung erfüllen

Damit dein Fahrrad in Österreich den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss es mit bestimmten Beleuchtungs- und Sicherheitskomponenten ausgestattet sein:

  • Frontscheinwerfer: Weißes oder hellgelbes, ruhendes Licht (kein Blinklicht) mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd. Der Scheinwerfer darf fest montiert oder abnehmbar sein.
  • Rücklicht: Rotes Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 1 cd. Blinkendes Licht ist hinten zulässig.
  • Reflektoren vorne/hinten: Weiße (vorn) und rote (hinten) Rückstrahler oder Rückstrahlmaterialien nach ECE‑Regelung R104 mit je mindestens 20 cm² Fläche.
  • Seitliche Reflektoren: Ringförmig reflektierende Reifenflanken oder beidseitig wirkende Rückstrahler (ebenfalls ≥ 20 cm²) an jedem Rad.
  • Pedalreflektoren: Gelbe Rückstrahler an den Pedalen.
  • Bremsen und Warneinrichtung: Zwei voneinander unabhängige Bremsen und eine Fahrradklingel oder Hupe.
  • Zubehör für mehrere Personen: Für jede weitere Person ein eigener Sitz mit Haltevorrichtung und Pedalen.
  • Ausnahme bei Tageslicht: Vorder- und Rücklicht dürfen bei Tageslicht und guter Sicht abgenommen werden, alle übrigen Teile müssen am Fahrrad bleiben.
  • Rennräder: Rennräder bis 12 kg dürfen bei Tageslicht und guter Sicht ohne Beleuchtung und Reflektoren unterwegs sein; bei Dämmerung oder Nacht gilt die volle Ausrüstungspflicht.

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Wann sind die Anforderungen nicht erfüllt?

Die gesetzlichen Anforderungen gelten als nicht erfüllt, wenn vorgeschriebene Komponenten fehlen, defekt sind oder nicht ordnungsgemäß funktionieren. Dazu zählen insbesondere fehlende Scheinwerfer, Rücklichter oder Reflektoren, nicht funktionierende Bremsen sowie verbotene blinkende Frontlichter.


Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?

Wer gegen die Beleuchtungsvorschriften verstößt, riskiert hohe Strafen. Laut StVO können bei Anzeigen gegen unbeleuchtete oder mangelhaft ausgerüstete Fahrräder Bußgelder bis zu 726 Euro verhängt werden. Kommt es aufgrund fehlender Beleuchtung zu einem Unfall, drohen zusätzlich Schadenersatzforderungen.

Mehr Informationen beim ÖAMTC

Woran erkenne ich eine gesetzeskonforme Fahrradbeleuchtung?

In Österreich gibt es kein spezielles nationales Prüfzeichen. Achte beim Kauf darauf, dass Scheinwerfer und Rücklicht die vorgeschriebenen Lichtstärken (≥ 100 cd vorne, ≥ 1 cd hinten) erreichen und die Reflektoren den ECE‑Vorgaben entsprechen. Setze auf hochwertige Produkte mit CE‑Kennzeichnung und prüfe die Angaben auf der Verpackung oder in der Produktbeschreibung.


Auf welche Angaben muss ich beim Kauf achten?

Berücksichtige bei der Wahl deiner Beleuchtung die Energiequelle (Dynamo, Akku oder Batterie), die Lichtstärke und die Montagemöglichkeiten. Moderne LED‑Lampensets bieten oft eine bessere Ausleuchtung und lange Akkulaufzeiten. Achte darauf, dass Front- und Rücklichter stabil befestigt sind und sich leicht ein- und ausschalten lassen.


Wo muss meine Beleuchtung am Fahrrad montiert sein?

  • Frontlicht: Am Lenker oder Steuerrohr oberhalb des Vorderrads.
  • Rücklicht: Unter dem Sattel, am Gepäckträger oder seitlich an den Streben.
  • Reflektoren: Vorne und hinten an den vorgesehenen Halterungen; seitliche Reflektoren an den Reifen oder Speichen.
  • Pedalreflektoren: Je ein gelber Reflektor nach vorne und nach hinten.

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Ab welcher Helligkeit ist ein Licht zugelassen? Gibt es eine Obergrenze?

Der Frontscheinwerfer muss eine Lichtstärke von mindestens 100 cd erreichen, das Rücklicht mindestens 1 cd. Eine gesetzliche Obergrenze für die Helligkeit gibt es nicht. Achte aber darauf, dass dein Licht andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Viele moderne Lampen lassen sich in der Helligkeit regulieren, um die Sicht zu verbessern, ohne zu blenden.


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Helligkeitsunterschiede bei Halogen vs LED

Halogenlampen sind heute größtenteils von LED‑Beleuchtungen verdrängt worden. LEDs zeichnen sich durch eine höhere Lichtausbeute, geringeren Energieverbrauch und eine längere Lebensdauer aus. Sie sind zudem meist kleiner und leichter. Halogenlampen können als preisgünstige Alternative dienen, bieten aber meist eine geringere Leuchtkraft und benötigen mehr Energie.


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